Liederservice
Die Diözesanstelle Mittlerer Oberrhein-Pforzheim stellt auf Anfrage ehrenamtlich und hauptamtlich in der Erzdiözese Freiburg tätigen Personen Lieder für den liturgischen Gebrauch in elektronischer Form zur Verfügung.
Wir übernehmen keine Gewähr für die Vollständigkeit und Richtigkeit der zur Verfügung gestellten Lieder. Wir behalten uns vor, Anfragen abzulehnen. Die Dienstleistung erfolgt nach bestem Wissen und nach unseren zeitlichen Möglichkeiten.
Die volle Haftung für die rechtskonforme Verwendung der Dateien liegt bei der anfragenden Person.
Zur rechtlichen Situation:
Die einschlägigen urheberrechtlichen Bestimmungen sind zu beachten. Die Herstellung und Verwendung von Kopien von Liedern, Liedtexten und Noten geschützter Werke darf gemäß §53 Abs.4a UrhG grundsätzlich nur mit Zustimmung des Rechtsinhabers, im vorliegenden Fall der VG Musikedition, erfolgen.
Zwischen der VG Musikedition und dem Verband der Diözesen Deutschland (VDD) wurde ein Pauschalvertrag zur Herstellung und Nutzung von Fotokopien von Liedern, Liedtexten und Noten für den Gemeindegesang im Gottesdienst geschlossen.
Weder melde- noch vergütungspflichtig sind:
Fotokopien von einzelnen Liedern und Liedtexten für den Gemeindegesang im Gottesdienst und in anderen (liturgischen) Feiern gottesdienstlicher Art, z.B. Trauungen auch für den wiederholten Gebrauch.
Herstellung von kleineren Sammlungen (Liedheften) mit max. 8 Seiten zur einmaligen Nutzung z.B. für eine Trauung
Damit ist das Erstellen einzelner Liedblätter von den Regelungen des Pauschalvertrags erfasst. Die Kopien der Liedblätter dürfen ausschließlich für den Gemeindegesang in Gottesdiensten bzw. liturgischen Feiern gottesdienstlicher Art verwendet werden. Gleiches gilt für die Herstellung von kleineren Sammlungen mit max. 8 Seiten.
Die einschlägigen urheberrechtlichen Bestimmungen sind zu beachten. Die Herstellung und Verwendung von Kopien von Liedern, Liedtexten und Noten geschützter Werke darf gemäß §53 Abs.4a UrhG grundsätzlich nur mit Zustimmung des Rechtsinhabers, im vorliegenden Fall der VG Musikedition, erfolgen.
Zwischen der VG Musikedition und dem Verband der Diözesen Deutschland (VDD) wurde ein Pauschalvertrag zur Herstellung und Nutzung von Fotokopien von Liedern, Liedtexten und Noten für den Gemeindegesang im Gottesdienst geschlossen.
Weder melde- noch vergütungspflichtig sind:
Fotokopien von einzelnen Liedern und Liedtexten für den Gemeindegesang im Gottesdienst und in anderen (liturgischen) Feiern gottesdienstlicher Art, z.B. Trauungen auch für den wiederholten Gebrauch.
Herstellung von kleineren Sammlungen (Liedheften) mit max. 8 Seiten zur einmaligen Nutzung z.B. für eine Trauung
Damit ist das Erstellen einzelner Liedblätter von den Regelungen des Pauschalvertrags erfasst. Die Kopien der Liedblätter dürfen ausschließlich für den Gemeindegesang in Gottesdiensten bzw. liturgischen Feiern gottesdienstlicher Art verwendet werden. Gleiches gilt für die Herstellung von kleineren Sammlungen mit max. 8 Seiten.









