Kirchenentwicklung 2030

 
Mediation nach dem Vorfeldentscheidungen-Gesetz (§5, VEG) der Erzdiözese Freiburg vom 14. Februar 2023 durch die Diözesanstellen des Erzbischöflichen Seelsorgeamtes
 
 
1. Das Ziel …Die Mediation nach dem VEG ist ein Vermittlungsprozess mit dem Ziel, nach gescheiterten Beschlüssen in einem VEG-Gremium einen Prozess der einvernehmlichen Zusammenarbeit zu fördern.
 
2. Der Anlass …Ein Vermittlungsprozess ist für konstituierte VEG-Gremien dann möglich, wenn ein verbindlicher Beschluss eines VEG-Gremiums nicht zustande gekommen ist. Dies betrifft folgende konkrete Situationen:
 
a) Das VEG-Gremium ist aufgrund zu geringer Teilnehmerzahl nicht beschlussfähig.
b) Im gesamten VEG-Gremium kommt keine Mehrheit zustande (mehr als die Hälfte der stimmberechtigen Mitglieder).
c) Die erforderliche Mehrheit der Vertreter einzelner PGR oder Stiftungsräte kommt nicht zustande (mehr als die Hälfte der stimmberechtigten Mitglieder des jeweiligen PGR/Stiftungsrates).
d) Ein Ratsgremium (PGR oder Stiftungsrat) einer Kirchengemeinde erhebt Einspruch gegen einen gefassten Beschluss eines beschließenden Ausschusses. Dies muss innerhalb von vier Wochen nach Zugang des Protokolls beim Vorstand beziehungsweise Vorsitzenden des Rates mit einfacher Mehrheit seiner Mitglieder beschlossen werden und durch den Vorstand beziehungsweise Vor-sitzenden des Rates dem Vorstand des VEG-Gremiums schriftlich und mit Gründen versehen mitgeteilt werden.
 
Der Vermittlungsprozess soll unverzüglich bei der Leitung der Diözesanstelle schriftlich beantragt werden. Antragsbefugt sind die Vorstände der VEG-Gremien (Versammlung, Teilversammlung, beschließende Ausschüsse) sowie jeweils ein Viertel der Mitglieder dieser Gremien. In diesem Prozess sollen alle relevanten Unterlagen und Informationen der Diözesanstelle vorgelegt werden.
 
Der Vermittlungsprozess inklusive erneute Beschlussfassung durch das VEG-Gremium ist notwendig, bevor ein erneut gescheiterter Beschluss dem Erzbischof zur endgültigen Entscheidung vorgelegt werden kann (§8 VEG).
 
 
3. Das Vorgehen …Die Diözesanstellen bieten auf Antrag über die Leitung der Dienststellen eine Vermittlung für die unter Punkt 2 besprochenen Situationen für die Gremien des VEG.

Das Vermittlungsverfahren wird nach freiem Ermessen der Diözesanstelle gestaltet und versteht sich als Prozess zur Förderung der einvernehmlichen Zusammenarbeit der Gremien. Dazu kann es notwendig sein, Gespräche mit Beteiligten am Prozess zu führen.

Der Prozess schließt mit einem Vermittlungsvorschlag der zuständigen Diözesanstelle zur erneuten Abstimmung im VEG-Gremium. Dieser soll innerhalb eines Monats nach der Vorlage aller erforderlichen Unterlagen dem VEG-Gremium vorgelegt werden.
 

4. Verantwortliche Personen und Kontaktdaten der Diözesanstellen
 
Bitte wenden Sie sich an:
Diözesanstelle Mittlerer Oberrhein-Pforzheim
Monika Kloppenborg
An der Ludwigsfeste 50, 76437 Rastatt
Tel. 07222 – 9 31 97 90
Email: monika.kloppenborg@dst-mopf.de 
 
Und hier zum Download:
 
Weitere Informationen finden Sie direkt auf der Homepage